Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Bautzen, auf der Wilthener Straße festgestellt, Bußgeldstelle Bautzen

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Bautzen, auf der Wilthener Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Bußgeldstelle …Mehr