In Essen, Henglerstraße, ggü. Laterne-Nr. 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.11.2015 um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät und Foto Verletzte Vorschriften : § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.2 BKat  Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend …Mehr