In Essen, Henglerstraße, ggü. Laterne-Nr. 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.11.2015 um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät und Foto

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.2 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen

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