Geschwindigkeitsmessung in Herne, Recklinghauser Str., Höhe BAB A 42, FR Nord – mit Radarmessung

Geschwindigkeitsmessung in Herne, Recklinghauser Str., Höhe BAB A 42, FR Nord Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

Innerhalb geschlossener Ortschaften in  Herne, Recklinghauser Straße Geschwindigkeit überschritten,  Bußgeldstelle Herne

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 19.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Herne, Recklinghauser Straße, ggü. Hausnr. 10 Fahrtrichtung A 42, um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h mit Messgerät Multanova 6F. Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr

Geschwindigkeitsmessung in Herne, Recklinghauser Str. Höhe BAB A42, FR Nord – Foto, Radarmessung, Traffipax Speedophot

Geschwindigkeitsmessung in Herne, Recklinghauser Str. Höhe BAB A42, FR Nord Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

Geschwindigkeitsmessung innerhalb geschlossener Ortschaften in Herne, Bladenhorster Str. 21 – 31, Bußgeldstelle Herne

Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 06.10.2015 in Herne, Bladenhorster Str. 21 – 31, Höhe Sportplatz, FR Süd wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h festgestellt. Die Messung ergab 61 km/h bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Traffipax SpeedoPhot, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, §25 …Mehr