Rotlichtverstoß in Konstanz, auf dem Sternenplatz, FR stadteinwärts festgestellt, Bußgeldstelle Konstanz

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Konstanz, auf dem Sternenplatz, FR stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, FR stadteinwärts, Bußgeldstelle Konstanz

Rotlichtverstoß wurde in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, FR stadteinwärts begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage, Traffiphot III, Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Konstanz übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, Fahrtrichtung stadteinwärts eröffnet, Bußgeldstelle Konstanz

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, Fahrtrichtung stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Bußgeldstelle Konstanz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 78467, Konstanz, auf der Stromeyersdorfstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Konstanz

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon an das li. Ohr gehalten wurde gehalten wurde, in 78467, Konstanz, auf der Stromeyersdorfstraße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 …Mehr