Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, in R. Lübeck zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, in R. Lübeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h mit Lichtmessverfahren, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren mit Foto 156 km/h Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § …Mehr

Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren, Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 …Mehr

Um 31 km/h Tempolimit auf der B 105, Abzweig Kirchdorf, AB 790, km 4,535 überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Abzweig Kirchdorf, AB 790, km 4,535 mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1 mit Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Zeugenfragebogen wurde von …Mehr

Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin Tempolimit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 131 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr

Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin zulässige Geschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin mit 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 139 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Anhörung …Mehr