Mit 31 km/h über zulässiger Geschwindigkeit in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290 gemessen worden, Bußgeldstelle Osnabrück

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES3.0, mit Frontfoto 131 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

Geschwindigkeitsübertretung in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375 festgestellt, Bußgeldstelle Osnabrück

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375 um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES3.0, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende …Mehr

Geschwindigkeitsüberschreitung in Osnabrück, Iburger Straße, FR stadteinwärts festgestellt, Bußgeldstelle Osnabrück

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, Iburger Straße, Höhe Marktkauf, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 74 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr

Geschwindigkeitsübertretung in Osnabrück, auf der A 1, bei km 222,228 wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Osnabrück

Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Osnabrück, auf der A 1, bei km 222,228 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES 3.0 mit Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr