Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ginsheim – Gustavsburg auf der Stresemannstraße, Höhe Nr. 4 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 10 km/h 24 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasergerät und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr