Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ginsheim – Gustavsburg auf der Stresemannstraße, Höhe Nr. 4 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 10 km/h 24 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ginsheim – Gustavsburg

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