Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Oettingen, St 2214, i.H. Querungshilfe KKH begangen, Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay.

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oettingen, St 2214, i.H. Querungshilfe KKH wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit  30 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat Vordruck Zeugenbefragung  …Mehr