Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, im Bereich von km 92,0, Höhe Eisenbahnbrücke begangen, Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, im Bereich von km 92,0, Höhe Eisenbahnbrücke, in Fahrtrichtung Potsdam. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 81 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr