Bereits seit den 90er Jahren wird bei deutschen Polizeikontrollen das Police-Pilot-System ProViDa eingesetzt, das bis 2000 von einem dänischen Hersteller stammte und heute von der britischen Firma Petards bezogen wird.
Ein Polizeifahrzeug mit einer Front- und einer Heckkamera nimmt die Verfolgung eines zu messenden Fahrzeugs auf, indem es konstant den gleichen Abstand hält und an verschiedenen Messpunkten per Knopfdruck Videoaufzeichnungen erstellt. Anschließend wird die Geschwindigkeit des beobachteten Fahrzeugs durch Umrechnung der zurückgelegten Wegstrecke pro Zeit, also der gefahrenen Kilometer pro Stunde, ermittelt. Ein geeichtes Messgerät im Police-Pilot-System legt dabei die Wegstreckenimpulse fest. Während die außen angebrachten Kameras nur etwa die Größe eines Fingers aufweisen, lassen sich an den Bildschirmen im Inneren des Polizeifahrzeugs Datum, laufende Uhrzeit, Geschwindigkeit sowie Zeit und Wegstrecke bequem ablesen. Unter den zahlreichen Einsatzmöglichkeiten wird das Police-Pilot-System ProViDa in erster Linie zur Geschwindigkeitsmessung verwendet, aber es kommt auch bei Abstandsüberwachungen, Rotlichtverstößen, Missachtung von Überhol- und Rechtsfahrverboten sowie Nötigungen und anderen Delikten zur Anwendung. In einigen Bundesländern nimmt ein permanent laufendes ProViDa-Gerät sogar auch zufällige Verkehrsdelikte auf, in anderen hingegen mit strikteren Datenschutzbestimmungen wird diese Vorgehensweise bereits nicht mehr praktiziert.

Zahlreiche Fehlerquellen machen das Police-Pilot-System ProViDa angreifbar und eröffnen im OWI-Verfahren Spielräume für den Verteidiger. So sind zunächst Fehler bei der Bestimmung der wesentlichen Bezugsgrößen ein möglicher Ansatzpunkt, denn die Parameter der Abbildung (Vergrößerungsfaktor, Brennweite der Kamera, Monitor) müssen korrekt voreingestellt sein, bevor die Daten des eigenen und des zu messenden Fahrzeugs, Breite, Höhe und weitere Fixpunkte, ebenfalls richtig eingegeben wurden. Nur bei zutreffender Bestimmung all dieser Daten kann ProViDa mit einer Genauigkeit von 3 % Abweichung die Geschwindigkeit bestimmen. Dafür sind weiterhin eine gute Qualität des Videobildes und ein möglichst geringer Abstand zwischen den Fahrzeugen von unter 100 Meter erforderlich.
Eine gewisse Toleranz ergibt sich aus der Eichung des Messgeräts, die bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h bei 3 km liegt, während die Abweichungen bei höheren Geschwindigkeiten sich im Rahmen von 3 % bewegt.

Da sich das Police-Pilot-System in einem fahrenden Fahrzeug befindet, können weitere Faktoren, die eventuell dessen Geschwindigkeit beeinflussen, als Fehlerquelle fungieren. So sollten die Bereifungsart des Messfahrzeugs, dessen Beladung, der Reifendruck, die Profiltiefe etc. gründlich überprüft werden, denn nur, wenn die im Eichschein genannten Vorgaben erfüllt sind, kann das Messergebnis sich innerhalb des Toleranzbereichs halten. Je nach Auswertungsverfahren und persönlicher Erfahrung des Anwenders sind weitere in Person und Anwendung liegende Fehler nicht auszuschließen.

Schließlich ist auch ein Police-Pilot-System den technischen Unwägbarkeiten unterworfen, die jedem Computer innewohnen. Nicht nur sind regelmäßige Updates notwendig, um die aktuelle Version zur Verfügung zu haben, sondern in der Vergangenheit haben sich speziell bei ProViDa häufige Fehler in den neuesten Updates bemerkbar gemacht, die zum Teil zu falschen Darstellungen von Dezimalzahlen zum Beispiel von Hundertern anstelle von Zehnern führten. Solche erheblichen Softwaremängel sind jedoch überwiegend in den älteren Versionen aufgetreten, die inzwischen kaum noch zum Einsatz kommen.

 

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