Das Lasermessgerät Leivtec XV2 wurde von der ehemaligen Leica Sensortechnik GmbH entwickelt und 1994 unter der Bezeichnung Leica XV2 erstmals zugelassen. Seitdem ist der in Deutschland sehr populäre Geschwindigkeitsmesser für so manchen Bußgeldbescheid verantwortlich.

Es handelt sich bei dem Lasermessgerät Leivtec XV2 um einen feststehend in der Landschaft installierbaren oder in der Hand tragbaren Camcorder mit Infrarotlasermessgerät. Aus einer Öffnung des Sensors treten Lichtimpulse aus, die nach Reflexion an der Oberfläche des gemessenen Fahrzeugs zurückgesandt und in einer weiteren Öffnung aufgenommen und verarbeitet werden. Der Sensor gibt die Messdaten an die angeschlossene Kamera ab, so dass zeitgleich zum Bild die Werte auf dem Videoband sichtbar werden. Das Messgerät erfasst Fahrzeuge ab einer Entfernung von etwa 80 Metern, ideale Ergebnisse lassen sich bei einem Abstand von knapp 50 Metern und einer Strecke von 10 Metern erzielen.

Grundsätzlich ist die Überwachung des Verkehrs auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig möglich, auch beeinträchtigen stehende Hindernisse die Ergebnisse nicht. Wenn aber mehrere Fahrzeuge sich im Messfeld befinden, das anvisierte also teilweise von einem weiteren verdeckt wird, ist nicht auszuschließen, dass der Sensor das falsche erfasst. Da das Gerät am besten auf Fahrzeuge mit etwa gleichbleibender Geschwindigkeit anspringt, erweisen sich auch einige Messpunkte als ungeeignet, zum Beispiel in Ampel- und Kreuzungsbereichen, in denen stark abbremsende oder beschleunigende Fahrzeuge nicht zuverlässig gemessen werden. Auch Messungen in Kurven bergen Fehlerquellen, wenn ankommende Fahrzeuge die Fahrtrichtung im Bereich des Messfensters zu stark ändern. Für Nachtsichtverhältnisse ist das Lasermessgerät Leivtec XV2 heute mit einem Zusatz aus zwei Infrarotscheinwerfern ausgestattet, die den Einsatz auch bei Dunkelheit ermöglichen.

Auch wenn das Lasermessgerät Leivtec XV2 bei richtiger Handhabung eine relativ geringe Fehlerquote und nur eine Toleranz von ca. 1 km/h aufweist, sollte ein Verkehrsteilnehmer, der einen Bußgeldbescheid bekommt, dennoch die Möglichkeit in Betracht ziehen, mit anwaltlicher Hilfe Einspruch einzulegen. Wie bei jedem Messverfahren können auch hier Bedienungsfehler oder Mängel am Gerät zu Abweichungen führen, die den Bußgeldbescheid angreifbar machen. Zunächst erfordert die Messung Sachverstand bei der Auswahl der richtigen Messpunkte, so dass die regelmäßige Schulung der Messbeamten einer Kontrolle bedarf. Das Gerät muss außerdem korrekt geeicht sein und misst nur zuverlässig in einem Temperaturbereich zwischen -10 und + 40 Grad Celsius. Ob das Lasermessgerät Leivtec XV2 im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß funktionierte und ob es ein genau bestimmbares Fahrzeug erfasst hat, kann im Ergebnis nur ein Sachverständiger beurteilen.

Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, tritt diese im Einspruchsverfahren gegen einen Bußgeldbescheid regelmäßig ein. Der Rechtsanwalt verlangt zunächst Akteneinsicht und kann sodann aus der Akte ersehen, welche Messdaten als Beweismittel überhaupt vorliegen. Sobald die Einzelheiten der Messungen bekannt sind, kann er die Nachprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen, und in so manchen Fällen erweist sich der Bußgeldbescheid schließlich doch als rechtswidrig.

 

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