Die Firma Multanova aus der Schweiz besteht bereits seit 1952 und gehörte zu den ersten Herstellern von Radarmessgeräten. Das heute zu den Klassikern zählende Multanova 6F wurde 1984 entwickelt und wird inzwischen in verschiedenen Ausführungen angeboten, so lässt sich etwa eine Standardversion zur Überwachung des fließenden Verkehrs sowohl auf einem Stativ installiert als auch aus einem fahrenden Fahrzeug einsetzen, während eine Sonderausführung sich zur Messung von Autobahnbrücken aus für die Kontrolle ganzer Autobahnabschnitte eignet. Von nur einem Messpunkt an einer Straßenseite kann stets der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen überwacht werden. Multanova 6F arbeitet nicht mithilfe einer Weg-Zeit-Messung, sondern sendet elektromagnetische Wellen aus, die nach der Reflexion vom gemessenen Fahrzeug direkt im Gerät ausgewertet werden, das auch die Geschwindigkeit automatisch errechnet. Gleichzeitig erstellt eine angeschlossene Kamera digitale Fotos.
Wie bei jedem Radarmessgerät können auch beim Multanova 6F zahlreiche Fehlerquellen zu einem Messfehler führen und das Ergebnis verfälschen. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass andere reflektierende Gegenstände, wie etwa Leitplanken oder Verkehrsschilder, tatsächlich den Strahl reflektieren. Solche Knickstrahl- oder Doppelreflexionen können dazu führen, dass mehrere Messwerte addiert oder verdoppelt werden, schlimmstenfalls zeigt das Gerät sogar die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs an. Sofern auf dem Foto mehrere Fahrzeuge im Messbereich zu sehen sind, lässt sich ein Messfehlerpraktisch nie eliminieren, so dass die Messung verworfen werden muss.
Weitere Messfehler können daraus resultieren, dass Multanova 6F im falschen Winkel aufgestellt wurde oder aber das Fahrzeug sich auf der Fahrbahn in Schräglage befand. Ob sich Messfehler aufgrund falscher Aufstellung und Handhabung ausschließen lassen, kann regelmäßig nur ein Sachverständiger für Verkehrstechnik anhand einer späteren Überprüfung der Messdaten und Fotos feststellen, da vor allem die Befragung der Messbeamten in diesen Fällen erfahrungsgemäß wenig Aufschluss verspricht. Die besonderen Voraussetzungen bei der Anwendung erfordern unbedingt die regelmäßige Schulung der Messbeamten, außerdem muss das Gerät gültig geeicht und voll funktionsfähig sein.
Wer aufgrund einer Messung mit Multanova 6F einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte die Möglichkeit in Betracht ziehen, mit anwaltlicher Hilfe Einspruch einzulegen. Der Rechtsanwalt kann erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die genaueren Einzelheiten der Messung und eventuelle Messfehler ersehen und gegebenenfalls die Überprüfung durch einen Sachverständigen anregen.
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