Der nötige Abstand wurde in Nabburg, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 700, bei km 2,100 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h statt des erforderlichen Abstands von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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