Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Olching, auf der Bundesautobahn A8 West, Ri. München, im Abschnitt 480, bei km 2,847 um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 105,00 € erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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