Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 16909, Heiligengrabe, Pritzwalker Str. MP 010B 189, i. FR Pritzwalk die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Laserscanner TraffiStar S 350.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlies Bußgeldbescheid
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