Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berlin Tp.Kp, An der Wuhlheide, Ri. Lindenstr. mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Das verwendete Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Frontfoto 52 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlies Bußgeldbescheid

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