Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan FM1 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim erlies Bußgeldbescheid

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