Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit einer Geschwindigkeitsmessanlage – stationär –  durchgeführte Messung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät TraffStar S 330 wurden 101 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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