Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ingolstadt, auf der B 16, im Abschnitt 2220, bei km 1,07, FR Neuburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P 127 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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