Der Abstandsverstoß erfolgte in Bissendorf, auf der BAB 30, bei km 84,691, Hannover. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 97 km/h der erforderliche Abstand von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VIDIT

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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