Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Bissendorf, auf der BAB 30, bei km 84,691, Hannover bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h statt des nötigen Abstandes von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Formular Anhörung

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