Bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Bramsche, auf der BAB 1, bei km 209,471, Richtungsfahrbahn Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis

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