Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h festgestellt. Der Abstand betrug m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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