Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 22.02.2016 in Passau, auf der BAB 3, Abschnitt 1380, km 1,990, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScanSpeed 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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