Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 105 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX, TraffiStar S 330 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 45 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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