Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur
um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Koaxialkabelmessung mit Foto 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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