Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Daxweiler, auf der BAB 61, bei km 277,303, Baustellenbereich, Gem. Daxweiler, FR Köln um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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