Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße 147, stadtauswärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 53 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

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