Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10961, Berlin Fh/Kb, Gneisenaustr. 73-74, Ri. Yorkstraße mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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