Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf dem Westschnellweg, Limmerstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Vitronic Geschw. und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover

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