Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, B 29, Bohlerstr. aus FR Aalen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 70 km/h durch Messung mit TraffiStar S 350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis

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