Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bernau a. Chiemsee, auf der A 8 Ost Ri. München, Abschnitt 1200, km 0,750, Ri. München begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto 130 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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