Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der Bundesautobahn A 2, bei km 329,415, linke Spur, in FR Hannover die Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Bielefeld

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