Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418,250, FR Oberhausen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit Messgerät PoliScan Speed 109 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna

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