Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 12.11.2015 auf der B 5, km 0,6, in FR BAB 10/AS Spandau um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidirgkeitenverfahren eröffenet. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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