Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit am 22.05.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 93 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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