Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 04.08.2015 in 13509 Berlin auf der BAB 111 Nord, in Höhe AS Holzhauer Straße, Nord, innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät ergab 94 km/h

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG , § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6, BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Berlin/Online Portal

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