Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 28.02.2016 auf der BAB 13, km 54,07, zw. AS Duben und Lübbenau, in FR Lübbenau um 13 km/h, bei zulässigen 120 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, PoliScan Speed 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen

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