Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz 19 / 20, Höhe Abs. 284, bei km 0,4, Rtg. Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 90 km/h mit PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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