Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. AS Grevesmühlen und der AS Schönberg, i. H. Brückenbauwerk die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 184 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Lichtmessverfahren festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 54 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung

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