In der Gem. Güllesheim, auf der B 256, km 1,992, FR Altenkirch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 und Bild gab 96 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.