In Reutlingen, L 383, Höhe Abzweigung Ohmenhausen, FR Reutlingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot S mit Foto ergab 117 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Bußgeld: 320,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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