In Stuttgart, auf der B 14, in Höhe Schattenring, Richtung Universitätsstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan F1 HP mit Foto ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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