Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 02.05.2016 in Blankenheim-Nord, B 51, Abzw. B 258, Fahrtrichtung A1 um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen

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