Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.12.2015 in Hamburg auf der A 255, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT-Nr. 134 um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 102 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto. Der Geschwindigkeitsverstoß führte zu Eröffnung eines Bußgeldverfahrens.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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