Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.08.2015  auf der B 104, OD Lützow, Abs. 140, km 1,200, Ri. Gadebusch um 36 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 86 km/h. Beweismittel: Messgerät, Fontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg

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