Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, im Bereich von km 2,4, Richtung Waltersdorf die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 96 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TPH-S stationär Kamera 2 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 36 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Vordruck Anhörung

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