Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 24.04.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Herborn, auf der A 45, Hanau-Dortmund, km 142,045  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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